Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
A) Zahlungsvereinbarung
Nach Stattfinden des Kurses erhalten die Teilnehmer*innen einen Belegzettel auf dem sie die Teilnahme am gebuchten Kurs durch ihre Unterschrift bestätigen. Er ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse der Teilnehmer*innen. Für diese entstehen so für den Kurs bei voller Teilnahme keine privaten Kosten.
Privat versicherte Teilnehmer*innen erhalten eine Rechnung, die sie selbst bei der Krankenkasse einreichen können.
Bei Geburtsvorbereitungskursen trägt teilnehmende Begleitung die Kosten für den Kurs privat. (Geburtsvorbereitung in der Elternschule Sonnenschein am Wochenende: 100€ und Geburtsvorbereitung in der Elternschule Sonnenschein unter der Woche, davon 1h mit Begleitperson: 20€)
Hierüber erhält die Begleitung vor Kursbeginn separat eine Rechnung. Diese Rechnung ist zum Zahlungsziel zu begleichen und sichert damit einen Platz für das Paar. Bleibt die Überweisung zum Zahlungsziel aus, verfällt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
Nach Stattfinden des Kurses erhält die Begleitung eine Teilnahmebescheinigung mit der Bestätigung über den Erhalt der Kursgebühr. Diese Bescheinigung kann bei der Krankenkasse der Begleitung vorgelegt werden. Manche Krankenkassen übernehmen eine Partner*innengebühr ganz oder zum Teil. Grundsätzlich sollte sich aber darauf eingestellt werden den Begleitungsanteil privat zu tragen.
Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Stunden versäumt. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Während eines laufenden Kurses können die Teilnehmer*innen nicht ausgetauscht werden. Die Hebamme behält ihren Gebührenanspruch unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle. Bei Anmeldung für Kurse mit Partner*in wird auch dann die Partner*innengebühr erhoben, wenn die Begleitperson nicht zum Kurs erscheint oder eine anderweitige Begleitung den Kurs besucht.
B) Kontoverbindung
Die Kontoverbindung wird mit der Rechnung über die Gebühr erhalten.
C) Teilnehmerzahl
Die Kurse finden nur dann statt, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl gegeben ist.
Sollte der Kurs nicht zustande kommen, erhält die Begleitung die Privatgebühr vollständig zurück gezahlt.
D) Kurszeiten
Die Daten ergeben sich aus der Anmeldung. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
E) Stornierung/ Rücktritt
Die Anmeldung zum jeweiligen Kurs über das Anmeldeformular ist verbindlich sofern nicht 3 Wochen vor Kursbeginn eine schriftliche Absage vorliegt.
Sollten die Schwangeren/Mütter/Väter den Kurs bis 3 Wochen vor Kursbeginn schriftlich absagen, sind keine Kosten privat zu entrichten und die Begleitung bei Geburtsvorbereitungskursen erhält den Betrag der Privatzahlung vollumfänglich zurück.
Erfolgt die Abmeldung von Kursen schriftlich nach 3 Wochen vor Kursbeginn, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Nicht wahrgenommene Termine können nicht erstattet bzw. abgerechnet werden, sondern werden vom Teilnehmer selbst getragen. Bei Geburtsvorbereitungen und Rückbildungen gehen Fehlstunden zu Lasten der Teilnehmerin und werden zum 1,3 fachen Kassensatz in Rechnung gestellt. Von der Kursleitung genannte Ersatztermine gelten als verbindlich.
F) Ausfall des Kurses
Die Hebamme ist dazu berechtigt, z.B. im Krankheitsfall, Kurstermine zu verschieben. Kann ein Wochenendtermin nicht stattfinden, so wird ein Ersatztermin mitgeteilt.
G) Online- Kurse
Den Teilnehmer*innen ist es ausdrücklich untersagt, den Online Kurs per Film oder Ton aufzunehmen.
H) Datenschutz
Die Hebamme verpflichetet sich, alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Kurs erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch über die Beendigung der Teilnahme am Kurs hinaus.
Die leistungsempfangende Person nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch und bezieht erforderliche Hebammenleistungen. Diese bestehen insbesondere in der Schwangerenvorsorge, der Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, der Wochenbettbetreuung und der Beratung während der Stillzeit sowie bei Ernährungsproblemen des Kindes.
Die Geburtsbetreuung ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Die Abrechnung der Leistungen mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den gesetzlichen Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder in seltenen Fällen entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Selbstzahler*innen gilt die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich des Leistungsumfanges und der Höhe der Hebammenhilfe; die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Tarife. Die leistungsempfangende Person ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Selbstzahler*innen sind zur Entrichtung des Entgeltes für die Hebammenleistungen verpflichtet.
Kinesio-Taping: 15,00 € pro Tapeanlage
In folgenden Fällen werden die Kosten der leistungsempfangenden Person als Selbstzahler*in privat in Rechnung gestellt:
Private Rechnungen der Hebamme an die leistungsempfangende Person/ Selbstzahler*in sind innerhalb der vereinbarten Frist von 14 Tagen zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Das gilt auch für private Rechnungen im Rahmen der Wahlleistungen oder des Eigenanteils. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,00 € berechnet.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern Ärzt*innen oder weitere Hebammen (Vertretung) hinzugezogen werden, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für deren (veranlasste) Leistungen. Bei Unterlassen einer empfohlenen ärztlichen Konsultation oder von der Hebamme empfohlenen Maßnahmen übernimmt die Hebamme keine Verantwortung für hierdurch entstandene Schäden.
Die Hebamme befindet sich als einzelne freiberufliche Hebamme in einer Praxisgemeinschaft. Im Falle einer Vertretung durch eine andere Hebamme, haftet diese selbst für ihre Betreuung.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes * einer Ärztin oder einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die leistungsempfangende Person mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden. Der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretungen an die vertretende Hebamme stimmt sie ausdrücklich zu.
Außerdem dürfen im Vertretungsfall die entsprechenden Daten an die Hebammen der Praxisgemeinschaft Familienbande Bochum weitergegeben werden.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der leistungsempfangenden Person sind privatrechtlicher Natur.
Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Alle bis dahin angefallenen Leistungen werden von der Hebamme abgerechnet.
Bei einer Veränderung des Wohnsitzes über das Einzugsgebiet der Hebamme hinaus ist ein Fortführen der Betreuung nicht mehr gewährleistet.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Wahlleistungen (die nach vorheriger Anamnese/ Diagnostik in Anspruch genommen werden können) Kinesio-Taping kann bei muskulären Verspannungen, zur Unterstützung von Gelenken und zur Anregung des Lymph- oder Milchflusses angewendet werden. Kontraindikationen sind z. B. aktive Neurodermitis, Hauterkrankungen, Gerinnungsstörungen (Krampfadern) oder Gestose. Es erfolgt keine Tape-Anlage auf frischen Hautverletzungen. In seltenen Fällen können Rötungen, Jucken und Spannungsblasen auftreten.
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der leistungsempfangenden Person wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO. Die Hebamme nutzt für die Dokumentation, Abrechnung und Archivierung u. a. die Software Hebamio.
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Leistungsempfängerin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die leistungsempfangende Person bestätigt die Richtigkeit der getätigten Angaben. Mit dem Inhalt dieses Vertrages und den Informationen zur Hebammenbetreuung ist sie einverstanden. Die Datenschutzerklärung hat sie zur Kenntnis genommen. Eine Ausführung des Vertrages hat sie erhalten.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.